• 27 December 2020

Digitale Gesundheitsangebote nutzbar machen, Daten bestmöglich schützen

Digitale Gesundheitsangebote nutzbar machen, Daten bestmöglich schützen

Mit dem neuen „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ will das Bundesministerium für Gesundheit in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitssektors für mehr Datenschutz sorgen. Es hat auch viele Vorteile: So sollen die Möglichkeiten für Videosprechstunden ausgebaut werden, und Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 diese elektronische Patientenakte anbieten.

Dass die Digitalisierung auch im Gesundheitssektor weiter fortschreitet und kontinuierlich fortentwickelt werden soll, ist längst kein Geheimnis mehr. Die Möglichkeiten sind bereits vielfältig. Von Apps zur Aufzeichnung von Gesundheits- und Fitnessdaten über Videosprechstunden bis hin zu digitalen Informationsplattformen rund um alle Gesundheitsthemen können Interessenten viele spannende Lösungen nutzen.

Dass dieser digitale Fortschritt den Gesetzgeber auf den Plan ruft, ist nicht verwunderlich. Vor allem geht es dabei um den Datenschutz, wie das neue „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ zeigt. Damit werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt, heißt es beim Bundesministerium für Gesundheit.

Daten in die elektronische Patientenakte eintragen lassen

Ein wesentliches Thema ist die elektronische Patientenakte (ePA). Laut dem Bundesgesundheitsministerium müssen Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 diese elektronische Patientenakte anbieten. Damit diese auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass der behandelnde Arzt, Daten in die ePA einträgt. Ärzte bekommen das erste Befüllen und das Verwalten der ePA bezahlt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Versicherte können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen. Im Sinne des Datenschutzes entscheidet allein der Patient, was mit seinen Daten geschieht. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.

Nach der „App auf Rezept“ soll auch die Pflegeanwendung auf Rezept kommen. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass „digitale Pflegeanwendungen“ (DiPas) durch die soziale Pflegeversicherung finanziert werden, nachdem sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden. Denkbar unter dem Begriff DiPa wären Apps etwa für die Sturzprävention oder das Kontinenzmanagement sowie Anwendungen, die in Verbindung mit Sensoren das Befinden des zu Pflegenden überwachen oder dokumentieren. Apropos „App auf Rezept“: Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen.

Bedeutung der Videosprechstunde wächst

Eine weitreichende Veränderung wird im Bereich der Telemedizin angestrebt. Gesundheitsminister Jens Spahn will die Möglichkeiten für Videosprechstunden ausbauen. Die digitale Zusammenkunft zwischen Arzt und Patient hat sich während der Corona-Krise bewährt. „So sollen Patienten Krankschreibungen in elektronischer Form (eAU) bekommen können, auch wenn sie mit einem Arzt nur digital Kontakt hatten. Ursprünglich konnten Ärzte Krankschreibungen nach telemedizinischen Behandlungen gar nicht ausstellen. Seit einigen Tagen können sie das, allerdings nur, wenn der Patient zuvor schon einmal physisch in der Praxis vorstellig geworden war. Künftig soll das auch volldigital möglich sein“, heißt „Handelsblatt Inside Digital Health“.

Schon im Frühling hatte Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in einem Interview mit dem Medium die Bedeutung der Videosprechstunde hervorgehoben: „Es ist ein enormer Anstieg, jede vierte Praxis in Deutschland ist jetzt videobereit – das sind 25.000 Praxen. Hier sieht man: Wenn Digitalisierung für Patienten und Ärzte Nutzen stiftet, dann wird sie umgesetzt.“

Bei Natura Vitalis kennt man den Nutzen der Videosprechstunden schon sehr lange. Das Unternehmen ist nicht nur führend auf dem Gebiet hochwertiger natürlicher Vitalstoffe, sondern bei der Entwicklung digitaler Gesundheitsangebote. Schon seit mehr als vier Jahren bietet Natura Vitalis Online-Sprechstunden mit Fachleuten aus ganz verschiedenen Segmenten der Gesundheitswirtschaft an. Zuschauer können dies im Live-Stream verfolgen und per E-Mail oder telefonisch ihre Fragen an den Experten stellen. So erhalten die Zuschauer von überall auf der Welt wichtige Gesundheits-Tipps und machen sich auch von festen Praxisöffnungszeiten und Terminvergaben unabhängig. Auf der Facebook-Seite von Natura Vitalis (https://www.facebook.com/naturavitalis/) und dem YouTube-Channel (https://www.youtube.com/channel/UCt2fJ65wQfxsDvDlouXBsKw) finden Zuschauer regelmäßig neue Live-Streams und alle bisher ausgestrahlten Folgen.